Ausschreibungsbekanntmachung
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren

Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO sowie § 67 ThürKO i. V. m. § 31 ThürGemHV, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes.

Vermietung, Erbbaupacht, Verkauf

1. Eigentümer
Name: Stadt Kranichfeld
Anschrift: Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld
Telefon: 036450 345-11
Telefax: 036450 345-15
E-Mail:
Webseite: www.kranichfeld.de

2. Art des Verfahrens
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren. Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren, Projektentwickler, gewerbliche und private Bauherren.

3. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung
Ihre schriftliche Interessenbekundung inklusive eines schlüssigen Nutzungskonzeptes mit Umsetzungszeiträumen reichen Sie bitte ausschließlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundung – Bahnhofstraße 12“ bis spätestens 15.03.2023, 09:00 Uhr an:

Stadt Kranichfeld
Alexanderstraße 7
99448 Kranichfeld

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso erfolgt kein Ersatz von Auslagen.

4. Immobilienkenndaten
Gemarkung: Kranichfeld
Flur: 11
Flurstück: 1214/1
Grundstücksgröße: zu vermessende Teilfläche von 640 m²
Nutzfläche der Immobilie: 360 m²

Zudem gehört ein Innenhof mit diversen Stellplätzen, sowie zwei Nebengelasse mit Lagerfläche dazu. Stellplätze befinden sich in einer Entfernung von 100 m zur Immobilie.

5. Leistungsbeschreibung und Begründung
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens werden Interessierte zur Abgabe ihrer Nutzungsideen zur künftigen Verwertung einer städtischen Immobilie aufgefordert. Die Stadt Kranichfeld möchte die stadteigene Immobilie „Bahnhofstraße 12“ hinsichtlich der Nutzung zukunftsfähig entwickeln. Hauptziel ist die Schaffung einer Einrichtung zur Gesundheitsbehandlung, Gesundheitsvorsorge, Sport oder Rehasport. Im Rahmen des Verfahrens möchte die Stadt Kranichfeld erfassen, welche Interessenten es gibt und für welche gesundheitsfördernden Zwecke die angebotene Immobilie geeignet ist. Die Stadt Kranichfeld bittet deshalb investitionswillige Personen und Unternehmen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Abgabe ihrer Nutzungsideen für die Immobilie. Das Verfahren dient der Ermittlung des Interessentenkreises, der Abfrage der Erfahrungen und der Nutzungsvorstellungen der Interessenten sowie der Auswahl geeigneter Interessenten. Ziel der Stadt Kranichfeld ist die Stadtentwicklung an dieser Stelle für eine Nutzung zu fördern, die die Funktion des dortigen Gesundheitsquartiers durch eine sinnvolle Ergänzung zentrumsnah stärkt und einbindet. Das Grundstück liegt vollumfänglich im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes der Stadt Kranichfeld und wurde durch die Umsetzung verschiedener verkehrstechnischer und baulicher Maßnahmen in den vergangenen Jahren in seiner Zentrumsfunktion gestärkt. Hinsichtlich der Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes ist auf behutsame Einbindung in das historische Stadtbild zu achten.

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