Dr. Stefan Kleinhans, Amtstierarzt und Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes informiert zum Umgang mit verlorengegangenen und wiedergefundenen Tieren.
Auf den Internetseiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sind ab sofort Hinweise zu finden, die helfen sollen, gefundene bzw. verlorengegangene Tiere wieder ihrem Halter zukommen zu lassen. Mit dem „Suchtiersteckbrief“ und dem „Fundtierregister“ beabsichtigt die Untere Veterinärverwaltung im Landratsamt Weimarer Land eine Brücke der Bürger zu den Behörden für entsprechende Notfälle zu schlagen.
Suchende Halter fordern das Leerformular #suchtiersteckbrief als pptx-Datei über an, ergänzen es um Foto und Angaben zum Tier und senden es an die Veterinärbehörde zurück. Glückliche Finder fordern das Leerformular #fundtierregister als pptx-Datei über ihre Fundbehörde an und klären mit dieser den Verbleib des Tieres ab. Die Fundbehörden leiten die mit Foto und Angaben versehene Datei zum Findling an das Veterinäramt weiter.
Hunde und Katzen sind unstrittig Haustiere. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen Tiere als Sachen dem Fundrecht (§§ 965 bis 984 BGB), auch wenn es sich hier, wie jedermann weiß, um Mitgeschöpfe handelt. Nicht jeder weiß, an wen wendet man sich, wenn ein Tier verloren oder besser noch gefunden wurde? Richtig, an die Fundbehörde in der Gemeinde, in der das Tier verloren ging oder zur Fundsache wurde. Die ist nämlich örtlich zuständig. Und sie hat im Idealfall ein einschlägiges Tierheim unter Vertrag oder betreibt ein eigenes.
Doch nicht jede Katze, wird zur Fundsache. Gerade auf dem Land haben Katzen oft Freigang. Das heißt, sie „stromern“ herum. Dennoch haben sie einen Halter, der sie bei Verlust schmerzlich vermisst. Es macht Sinn und ist richtig, dass die Katzen, gechippt und kostenlos in einem Online-Tierregister erfasst werden, um beim glücklichen Widerfinden Tier und Halter unverzüglich wieder zusammenbringen. Hunde hingegen müssen immer mit RFID-Chip gekennzeichnet sein. Bei Ihnen ist so grundsätzlich auch von einem Halter auszugehen.
„Scheinbar hilflose herumstromernde Tiere, die noch dazu handzahm sind, einfach zu vereinnahmen und in irgendein Tierheim nach eigenem Geschmack zu verschleppen – das geht gar nicht. Es verkompliziert die Situation für Tier und Tierbesitzer unnötig. Erst nach mehreren Tagen mag hier tatsächlich Gefahr im Verzug bestehen – Extremwetterlagen einmal ausgenommen. Werktags ist die Kommunalverwaltung und damit auch die Fundbehörde in der Regel erreichbar und kann damit befasst werden.“, so Kleinhans.