Anschluss von Stedten an die Verbandskläranlage (VKA) Kranichfeld
» I. BA Stedten 2023 Überleitung Stedten – Kranichfeld und Pumpwerk Stedten
» II. BA Stedten 2024 Ortsentwässerung Ost bis Dorfmitte
» III. BA Stedten 2025/2026 Ortsentwässerung West bis zum Wohngebiet „Gänseleite“ einschließlich Restbereiche

Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2020 des Zweckverbandes ist der Anschluss von Stedten über Kranichfeld an die VKA Kranichfeld der Ent¬sorgungsgruppe Kranichfeld im Trenn-system/modifizierten Trennsystem in mehreren Bauabschnitten beginnend ab 2023 bis 2026 geplant. Mit Fertigstellung der jeweiligen Anschlussmaßnahmen von Stedten sind die Voraussetzungen einer Überleitung der Abwässer zur VKA Kranichfeld gegeben.

Der Anschluss von Stedten an die VKA Kranichfeld ist Bestandteil der Maßnahmenplanung zum Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz 2022 bis 2027 zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dritten Bewirtschaftungszeitraum zur Fracht¬reduktion der Abwassereinleitungen in die Ilm. Die Bau-abschnitte I und II des Vorhabens sind Bestandteile des Förderprogramms des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) in 2023/2024.

Zur Anbindung von Stedten an die VKA Kranichfeld ist als I. BA in 2023 der Neubau einer Abwasser¬druckleitung von Stedten nach Kranichfeld (Stedtener Straße) einschließlich des Abwasser¬pump¬werkes Stedten mit Chemikaliendosierstation zur Reduzierung von Geruchsbeeinträchtigungen geplant. Weiterhin wird der Regenwassersammler von Stedten bis zur Ilm neu errichtet. Anliegende Ilm-Grundstücke am Radweg kommen direkt über Grundstückspumpwerke an die Abwasser¬druck¬leitung zur Anbindung. Das Abwasserpumpwerk Stedten dient zukünftig auch der Überleitung der anfallenden Schmutz¬wässer von Barchfeld.

Der II. BA in 2024 beinhaltet den weiteren Ausbau des Ortsentwässerungsnetzes östlich von Stedten (Altort) bis zur Dorfmitte im Trennsystem zur Anbindung an die VKA Kranichfeld. Insbesondere werden dort ein neues Schmutzwassernetz und ein neues Regenwassernetz errichtet. Das Regenwassernetz wird gemäß den hydraulischen Randbedingungen zur Sicherung der Ableitung der Außengebiete ausgelegt. Das bestehende Schmutzwassernetz der östlichen Wohnbebauungen kommt zur Aufbindung.

Im Rahmen des folgenden III. Bauabschnittes in 2025/2026 ist der weitere Ausbau des Trennsystems im westlichen Bereich sowie der Restbereiche von Stedten (Nebenstraßen – Altort) bis zum Wohngebiet „Gänseleite“ zur Anbindung an die VKA Kranichfeld beabsichtigt. Die zwei Wohngebietskläranlagen werden dabei kurzgeschlossen.

Parallel zu den geplanten innerörtlichen Netzausbaumaßnahmen ist als Gemeinschaftsvorhaben ein grundhafter Straßenausbau durch die Stadt Kranichfeld vorgesehen.

Im jeweiligen Baubereich wird für jedes Grundstück ein neuer Grundstücksanschluss, entsprechend dem Entwässerungssystem » Trennsystem → Schmutz- und Regenwasseranschluss, nach örtlicher Abstimmung zur Anbindung an die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen erstellt. Am Ende der Grundstücksanschlussleitungen ist ein Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser in einer Mindestnennweite DN 400 als Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage durch den Grundstückseigentümer erstellen zu lassen. Dies kann mit entsprechender Beauftragung auch im Zuge des Vorhabens mit erfolgen. Einleitungen von Fremdwasser und Anbindungen von Drainagen auf das Schmutz¬wassernetz sind untersagt!

Die bestehenden Ortsentwässerungsnetze/Teilortskanalisationen (Altnetz) von Stedten kommen zum Rückbau bzw. zur Verdämmung.

Die Realisierung der geplanten Maßnahmen in Stedten ist unter Vollsperrung in mehreren Teilabschnitten zur Sicherung des Anliegerverkehrs geplant.

Über die VKA Kranichfeld ist eine ordnungsgemäße biologische Behandlung der anfallenden Abwässer von Stedten gewährleistet. Eine Betreibung von Grundstücks¬kleinkläranlagen ist mit Anbindung an die Kläranlage nicht mehr notwendig. Maßnahmen zur Außerbetriebnahme der Grundstückskleinkläranlagen sowie Anbindung der Grundstücks¬entwässerungseinrichtungen ent-sprechend dem errichteten Ent¬wässerungssystem werden erforderlich.

Die Lage der neu zu erstellenden Grundstücksanschlussleitungen für Schmutz- bzw. Regenwasser und not¬wendige Umbindungsmaßnahmen auf dem Grund¬stück werden gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und unserem Bauleiter im Zuge des Vorhabens vor Ort noch abgestimmt.

Aufwendungen, die dem Zweckverband im Rahmen der Baumaßnahme an nichtöffentlichen Einrichtungen zur Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen außerhalb des öffentlichen Straßengrundes – im Regelfall ab Grundstücksgrenze – entstehen (Schmutz-/Regenwasser), sind dem Zweckverband nach seinen Satzungen zu erstatten. Dies gilt auch für weitere bauliche Anlagen, wie Revisionsschächte oder auch Zweitanschlüsse. Für die Erstattungspflicht sind die dem Zweckverband in tatsächlicher Höhe entstandenen Aufwendungen maßgeblich.

Im Zuge der Anbindung von Stedten an die VKA Kranichfeld entsteht eine Beitragspflicht für angeschlossene bzw. anzuschließende Grundstücke gemäß Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung (TBS-EWS) des Zweckverbandes. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeiträgen erhoben. Die Beiträge dienen der Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung oder Anschaffung der öffentlichen Entwässerungs¬einrichtungen, soweit diese nicht bereits durch Zuschüsse, Zuwendungen oder auf andere Weise gedeckt sind. Deren Erhebung erfolgt im Verbandsgebiet des Zweck¬verbandes einheitlich. Informationen zur Beitragsveranlagung stehen auf unserer Homepage www.wazv-arnstadt.de zur Verfügung.

Die Bauabschnitte I und II werden zusammen im I. Quartal 2023 öffentlich ausgeschrieben. Die Realisierung ist im Zeitraum ab Ende Mai 2023 bis Ende Oktober 2024 geplant. Das Bauunternehmen und weitere Ansprechpartner werden im Ergebnis der Ausschreibung auf geeignete Weise noch bekannt gegeben.

Zu den einzelnen innerörtlichen Bauabschnitten erfolgen gegebenenfalls noch weitere örtliche Informationen in Abstimmung mit der Stadt Kranichfeld. Kommunikation zu den Vorhaben können telefonisch (03628 609-138) bzw. elektronisch (E-Mail ) erfolgen. Vor Ort sind auch Einzelabstimmungen mit den Grundstückseigentümern zur Beantwortung bzw. Klärung aufkommender Fragen möglich.

Wasser-/Abwasserzweckverband
Arnstadt und Umgebung
Eigenbetrieb

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