Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauches im Kreis Weimarer Land wird mit sofortiger Wirkung bis zum 31.10.2022 untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauches im Kreis Weimarer Land wird mit sofortiger Wirkung bis zum 31.10.2022 untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh. Weitere Informationen erhalten Sie hier.