Für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

• Stadt Kranichfeld mit OT Barchfeld, Stedten
• Gemeinde Rittersdorf
• Gemeinde Tonndorf
• Gemeinde Hohenfelden
• Gemeinde Nauendorf
• Gemeinde Klettbach mit OT Schellroda

Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG – stellen die Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Weimar werden geeignete Personen gesucht, welche für das verantwortungsvolle Ehrenamt Interesse haben und entsprechende Fähigkeiten besitzen. Das Amt eines Schöffen kann gemäß § 31 GVG nur von Deutschen versehen werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Personen, welche gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich:

– Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
– Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
– Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,
– Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
– Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
– Personen, die in den Vermögensverfall geraten sind.

Um das Vertrauen in die Rechtsprechung zu stärken, sollen gemäß § 9 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter, Personen, welche gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder durch Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR belastet sind, nicht zum Schöffenamt berufen werden. Die Benennung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann von jedermann und von Vereinigungen jeder Art erfolgen.

Vorschläge werden z. B. berücksichtigt von:

• Fraktionen des Stadtrates
• Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit
• Parteien
• Vereinen aller Art: z. B. Sportverein, Feuerwehrverein u. a.
• Personen, welche sich selbst vorschlagen

Termin für die Abgabe der Vorschläge: 28. April 2023

Vorschläge können abgegeben werden:
Zu den üblichen Sprechzeiten im Hauptamt, Zimmer O1, der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld oder postalisch an VG Kranichfeld, Kennwort „Schöffenwahl 2023“, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld.

Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten: Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift sowie Beruf der vorgeschlagenen Person.

Informationen und Anträge erhalten Sie auf unserer Website www.vg-kranichfeld.de in der Rubrik „Wahlen“.

Kranichfeld, 17.01.2023
gez. Fred Menge, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

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