für die Stadt Kranichfeld, die Gemeinde Nauendorf, die Gemeinde Rittersdorf, die Gemeinde Hohenfelden, die Gemeinde Tonndorf und die Gemeinde Klettbach

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des  Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Jahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Ein besonderer Grundsteuerbescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Grundsteuerbescheid auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.

Zahlungsaufforderung:
Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Die anderen Steuerpflichtigen werden um pünktliche Zahlung zu den auf dem Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitsterminen gebeten.

Fälligkeiten:
Quartalszahler:                       15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Jahreszahler:                           1. Juli

Pachtzahlungen entsprechend Ihres Pachtvertrages.

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