Mit der Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des WZV Weimar ab 01.04.2023 ist die Selbstablesung der Wasserzähler, welcher eine Vielzahl unserer Kunden bereits in den vergangenen Jahren nachgekommen sind, verpflichtend. Unsere Kunden werden mittels Selbstablesekarten gebeten, die Zählerstände abzulesen und uns bis zum angegebenen Datum über unsere Internetseite bzw. per Post zurückzusenden. Es erfolgt eine maschinelle Verarbeitung der Zählerstände. Aus diesem Grund können keine Daten per Telefon, Fax oder E-Mail angenommen werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die angegebenen Übermittlungswege. Sollte uns kein Zählerstand vorliegen, muss der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauches geschätzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Gruppe Verkauf unter 03643 7444-0.
Ihr Wasserversorgungszweckverband Weimar